RV/1100056/2025—BFG Entscheidung
28. März 2025
…und die Unwiederholbarkeit des Bescheids verstanden. Ergeht in derselben Sache, die unwiderrufbar entschieden ist, eine neue Entscheidung, so ist diese inhaltlich rechtswidrig (vgl. VwGH 19.12.2017, Ra 2016/16/0035 , mwN).
17 Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind auch im Abgabenverfahren neuerliche (wiederholte) Anträge, denen die materielle Rechtskraft einer bereits vorliegenden Entscheidung entgegensteht, unzulässig. Dabei…