Rückverweise
Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 5. September 2012, 2012/15/0062, unter Hinweis auf § 311 BAO (der insoweit dem § 243 WAO entsprach) ausgesprochen hat, kann die Verpflichtung zur Anpassung abgeleiteter Bescheide wegen nachträglicher Änderung von Grundlagenbescheiden mittels Devolutionsantrag (nunmehr Säumnisbeschwerde gemäß § 284 BAO) geltend gemacht werden. Damit ist ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet (vgl. VwGH 23.5.2013, 2010/15/0145). Eines gesonderten Antrags auf Erlassung eines abgeleiteten Kommunalsteuerbescheides, der in § 10 Abs. 6 KommStG 1993 auch nicht vorgesehen ist, bedarf es vor diesem Hintergrund nicht.