Ro 2016/11/0021 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Wird die Hilfsfrist nicht eingehalten, so kann es nicht als rechtswidrig erkannt werden, wenn das VwG gefolgert hat, dass die in § 20 Abs. 5 lit. e KFG 1967 umschriebene Voraussetzung (Nichtzurverfügungstehen eines mit einem Arzt besetzten Rettungsdienstes) erfüllt ist.