Die Frage, ob Angaben iSd Art. 2 Abs. 2 Z 5 bzw. 6 Verordnung 1924/2006 vorliegen, mit denen erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht bzw. dass der Verzehr einer Lebensmittelkategorie, eines Lebensmittels oder eines Lebensmittelbestandteils einen Risikofaktor für die Entwicklung einer Krankheit beim Menschen deutlich senkt, ist jeweils anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.
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