Ra 2016/09/0103 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Im Fall einer mangelhaften Arbeitgebererklärung ist deren Ergänzung zu beauftragen. Die Durchführung eines Ersatzkraftstellungsverfahrens darf nicht von vornherein abgelehnt werden (vgl. E 24. Jänner 2014, 2013/09/0070).