JudikaturVwGH

Ra 2016/08/0082 8 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. November 2018

Die Aussprüche über Schuld und Strafe sind trennbar (vgl. etwa VwGH 26.7.2018, Ra 2017/17/0804, mwN). Im Fall der Bestätigung des Ausspruches über die Schuld könnte im folgenden Verfahren nur mehr der Strafausspruch gegenständlich sein, weil hinsichtlich der Schuld, also hinsichtlich der als erwiesen angenommenen Tat und der Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, Teilrechtskraft eingetreten wäre (vgl. VwGH 5.10.2016, Ra 2015/04/0079).

Rückverweise