JudikaturVwGH

Ra 2016/07/0061 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. Januar 2017

Der Aufbau des angefochtenen Erkenntnisses entspricht nicht den Vorgaben des § 17 VwGVG 2014 iVm § 60 AVG, wenn im Rahmen des "Sachverhaltes" Feststellungen des VwG und beweiswürdigende Erwägungen gemischt dargestellt werden.

Rückverweise