JudikaturVwGH

Ra 2016/07/0020 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
31. März 2016

Mit dem Vorwurf, das vom Amtssachverständigen erstattete Gutachten sei widersprüchlich, wird eine Befangenheit nicht dargelegt; selbst ein tatsächlich bestehender Mangel an Fachkunde kann nicht als Befangenheit des Amtssachverständigen gewertet werden.

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