Rückverweise
Der Verwaltungsgerichtshof ist mit seinem Erkenntnis vom 21. November 2013, 2011/16/0221, nicht von seiner früheren Rechtsprechung abgewichen, denn eine Aussage, dass die Frist des § 82 Abs. 8 KFG nicht unterbrechbar sei und mit dem Verbringen des Fahrzeuges ins Ausland und mit der neuerlich Einbringung des Fahrzeuges nicht (neu) zu laufen beginne, findet sich in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht.