RV/4100346/2025—BFG Entscheidung
07. Januar 2026
…andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung (die Anbahnung einerseits und der Abschluss andererseits) von Geschäftsabschlüssen ist, zählt nicht als Vertretertätigkeit (VwGH 31.5.2017, Ro 2015/13/0009 ; zB Kontrolltätigkeit oder Inkassotätigkeit, VwGH 27.4.2017, Ra 2015/15/0030 ). Dazu zählt auch nicht die Ausbildung und Begleitung von Mitarbeitern zu Kundenterminen (UFS 19.8.2003, RV/1444-L/02 ).
Vertreter ist auch, wer…