Ro 2015/12/0012 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Wie der VwGH zu §§ 26, 26a LDG 1984 idF gemäß Art. 13 Z 9 und 10 der Dienstrechtsnovelle 2007, BGBl. I Nr. 53, bereits ausgeführt hat, wurde eine die Parteistellung eines Bewerbers um eine Leiterstelle begründende "rechtliche Verdichtung" durch diese Normen nicht bewirkt, sodass Rechte eines solchen Bewerbers durch die Ernennung eines Mitbewerbers nicht verletzt werden konnten (vgl. B 22. April 2009, 2009/12/0065). Eine ausreichende rechtliche Verdichtung ist auch durch die folgenden Novellierungen dieser Bestimmungen nicht erfolgt (vgl. Art. 13 Z 11 der Dienstrechtsnovelle 2007, BGBl. I Nr. 53, und die Novellen BGBl. I Nr. 55/2012 und Nr. 65/2015). Die Revision war sohin zurückzuweisen, da der Revisionswerberin Parteistellung im vorliegenden Verfahren auf Verleihung einer Leiterstelle nicht zukommt.