Ro 2015/11/0012 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Mit der Rechtskraft eines nach § 52a Abs. 1 VStG ergangenen Abänderungsbescheides wird die frühere Entscheidung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden, und der Abänderungsbescheid tritt an die Stelle der früheren Entscheidung (Hinweis B vom 20. Dezember 1993, Zl. 93/02/0242).