Ro 2015/02/0011 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die in der Satzung einer Primärbank festgelegten (Selbst)Verpflichtungen zur Wahrung der rechtlichen und wirtschaftlichen Selbständigkeit der Primärbank am vorliegenden Ergebnis etwas ändern, stellen Bestrebungen dar, die sich durchaus mit den von § 27a BWG 1993 verfolgten Zielen vereinbaren lassen. § 14 Abs. 11 KWG 1979 zielt gerade auch darauf ab, die rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit der Primärbanken zu erhalten, hingegen die Nachteile, die mit dem Wirtschaften kleinerer und kleinster wirtschaftlicher Einheiten verbunden sind, zu minimieren (vgl. E VfGH 23. Juni 1993, G 250/92).