Bei Fehlen der besonderen Erteilungsvoraussetzung gemäß § 47 Abs. 2 NAG 2005 ist eine Interessenabwägung nach § 11 Abs. 3 NAG 2005 nicht vorzunehmen (Hinweis E vom 10. November 2010, 2008/22/0123, mwN).
Z 3 StbG 1985 normierten Umstände beweispflichtig (vgl. auch die Materialien [ErläutRV 1078 BlgNR 24. GP 49], argum. "von Fremden"; vgl. weiters etwa VwGH 30.7.2015, Ro 2014/22/0019; 18.4.2018, Ra 2018/22/0004, Rz. 12, jeweils zur vergleichbaren Regelung des § 21a Abs. 4 Z 2 NAG 2005). Vom Verleihungswerber nachzuweisen ist demnach…
…Die Zuständigkeit darf nicht von Umständen abhängen, die vom Rechtsunterworfenen nicht vorhersehbar sind und eine willkürliche Änderung der Zuständigkeit ermöglichen (VfSlg 14.192; VwGH 04.10.2018, Ro 2018/22/0001). Die Abgrenzung muss für diese klar und eindeutig erkennbar sein, und somit nach objektiven Kriterien festgelegt sein (vgl Muzak , B VG 6 Art83, Rz…
…des Bundesverwaltungsgerichtes. Selbst eine Aufhebung des vorliegend angefochtenen Bescheides könnte die – bereits untergegangene – BF rechtlich nicht mehr günstiger stellen (vgl. VwGH 11.10.2016, Ro 2014/11/0058; 27.07.2016, Ro 2016/17/0019; 31.03.2016, Ro 2016/02/0002), weshalb die oben dargelegten Voraussetzungen vorliegen. Folglich war die Beschwerde gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG iVm Art. 132 Abs…
…noch kein Bescheid gemäß § 201 BAO oder gemäß § 202 BAO erlassen, so ist im Haftungsverfahren über den Abgabenanspruch (seine Höhe) abzusprechen (VwGH 20.11.2014, Ro 2014/16/0057 ; VwGH 26.5.2021, Ra 2020/13/0073 ). § 11 Abs 2 KommStG normiert die Pflicht des Unternehmers, die Kommunalsteuer für jeden Monat selbst zu…
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