JudikaturVwGH

Ra 2014/21/0014 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
22. Mai 2014

Für die Frage, ob gegen den Fremden ein Aufenthaltsverbot erlassen werden darf, ist unter Bedachtnahme auf § 70 Abs. 1 und 3 FrPoG 2005 (idF FrÄG 2011) vom VwG auf den Zeitpunkt seiner Durchsetzbarkeit abzustellen (Hinweis E 8. November 2006, 2006/18/0340 und 2006/18/0323). Daraus, dass sich das VwG nicht auf diesen Zeitpunkt bezog, ist für den Fremden jedoch nichts zu gewinnen, wenn er nicht aufzeigt und auch sonst nicht zu erkennen ist, dass es andernfalls zu einem anderen Ergebnis hätte kommen müssen.

Rückverweise