JudikaturVwGH

Ro 2014/15/0049 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2015

Die Zuführung von Mitteln an die Gesellschaft durch den Gesellschafter ist grundsätzlich als Einlage anzusehen, die beim Gesellschafter als eine Form der Verwendung seines Einkommens zunächst steuerneutral ist. Die Leistungen des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft sind als zusätzliche Anschaffungskosten der Beteiligung zu behandeln (vgl. § 6 Z 14 EStG 1988; sowie das Erkenntnis vom 29. April 1992, 90/13/0228, VwSlg 6668 F/1992); dies gilt auch im Falle einer mittelbaren Beteiligung (vgl. das Erkenntnis vom 19. September 2007, 2004/13/0050).

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