Die Frage, ob eine Diskriminierung der Revisionswerberin bei der Festlegung ihres "Arbeitsentgelts" auf Grund des Alters vorliegt oder nicht, kann erst bei der Festsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung endgültig beurteilt werden (Hinweis E 4.9.2012, 2012/12/0007).
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