JudikaturVwGH

Ro 2014/11/0024 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
01. März 2016

In einem Fall, in dem die Zusatzeintragung "Notwendigkeit einer Begleitperson" in den Behindertenpass gemäß § 42 Abs. 1 des BBG 1990 verfahrensgegenständlich ist, sind - regelmäßig unter Beiziehung eines ärztlichen Sachverständigen - die Art der Gesundheitsschädigung des Betroffenen und deren Konsequenzen für die allfällige Notwendigkeit der Beiziehung einer Begleitperson darzustellen.

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