JudikaturVwGH

Ra 2014/08/0059 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
18. Januar 2017

Die persönliche Arbeitspflicht, die einerseits Grundvoraussetzung für die Annahme persönlicher Abhängigkeit im Sinn des § 4 Abs. 2 ASVG ist (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 9. Oktober 2013, 2012/08/0263), andererseits aber dem Vorliegen eines freien Dienstverhältnisses nicht entgegensteht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. September 1993, 92/08/0186), ist (unter anderem) dann nicht gegeben, wenn dem zur Leistung Verpflichteten ein generelles Vertretungsrecht zukommt (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 25. Mai 2011, 2010/08/0026).

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