Soweit die Revision geltend macht, es fehle zur Frage der Zulässigkeit einer Zurückweisung eines Antrages auf internationalen Schutz, nachdem das Asylverfahren in Kenntnis des Zurückweisungsgrundes zugelassen worden ist Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, verkennt der Revisionswerber die hg. Rechtsprechung, wonach die Zurückweisung eines Asylantrages nach Zulassung des Verfahrens auch dann rechtmäßig ist, wenn der Behörde der Zurückweisungsgrund bereits zum Zeitpunkt der Zulassung bekannt war und dieser Zurückweisungsgrund in der Folge nicht weggefallen ist (Hinweis E vom 25. November 2008, 2006/20/0624).