JudikaturVfGH

G93/2024 ua – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Kindschaftsrecht
18. September 2025
Leitsatz

Ablehnung der Behandlung eines Parteiantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des ABGB betreffend die Entziehung oder Einschränkung der Obsorge sowie einer Bestimmung des Oö Kinder- und JugendhilfeG 2014 betreffend die Geheimhaltungsverpflichtung und Auskunftsrechte

Vor dem Hintergrund der Rsp des VfGH (B v 18.09.2025, KI3/2024) lässt das Vorbringen der Anträge die behaupteten Verfassungswidrigkeiten des §181 ABGB und der §§13 und 14 Oö Kinder- und JugendhilfeG 2014 als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.