G103/2025 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Leitsatz
Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung der EO mangels Möglichkeit der Stellung eines Parteiantrags auf Normenkontrolle im Exekutionsverfahren
Unzulässigkeit des Antrags auf Aufhebung des §44 Abs1 EO idf BGBl I 147/2021.
Die Wortfolge "im Exekutionsverfahren und" in §62a Abs1 Z9 VfGG idF BGBl I 92/2014, wonach ein (Partei-)Antrag gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B‑VG in Exekutionsverfahren unzulässig ist, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (VfSlg 20.060/2016). Damit erweist sich der Antrag des Einschreiters auf Aufhebung des §44 Abs1 EO wegen Verfassungswidrigkeit als unzulässig, weil er aus Anlass eines Exekutionsverfahrens iSd §62a Abs1 Z9 VfGG gestellt wird.