JudikaturVfGH

WIII1/2024 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
24. Juni 2025
Leitsatz

Aufhebung des Verfahrens zur Volksbefragung zum Thema "Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen im Gebiet der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya" zur Gänze

Stattgabe der Anfechtung des Verfahrens zur Volksbefragung am 10.03.2024.

Im Hinblick auf die mit E v 24.06.2025, V99/2024, festgestellte Gesetzwidrigkeit der als Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya zu qualifizierenden Teile der Kundmachung vom 23.01.2024, mit der die Durchführung der Volksbefragung angeordnet und der Wortlaut der Fragestellung festgelegt wurden, ist die Rechtswidrigkeit des Verfahrens zu dieser Volksbefragung offenkundig. Die Fragestellung der Volksbefragung war wegen Verstoßes gegen §63 Abs1 NÖ GO 1973 gesetzwidrig.

Rückverweise