E1595/2021 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Im vorliegenden Fall erfolgte die Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der am 24.08.2020 mündlich verkündeten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) mit Datum vom 08.02.2021 am 19.03.2021 beinahe 7 Monate nach der mündlichen Verkündung. Im Hinblick auf die lange Zeitspanne zwischen mündlicher Verkündung und Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung wurde dem Beschwerdeführer dadurch ein effektiver Rechtsschutz verwehrt.
Zudem ist eine möglichst zeitnahe schriftliche Ausfertigung nach Auffassung des VfGH gerade im Zusammenhang mit besonders volatilen Sachlagen, die für das BVwG als notorisch gelten können, wie etwa der allgemeinen Sicherheitslage in Afghanistan, von besonderer Bedeutung.