RS0133343 – OGH Rechtssatz
Beurteilt das Erstgericht die „besondere Beschaffenheit“ (§ 26 Abs 1 StGB) rechtsfehlerhaft, leidet das Urteil an Nichtigkeit aus § 281 Abs 1 Z 11 zweiter Fall StPO.
…tatsächlicher Hinsicht keine Aussage trifft, ist die Annahme einer (im dargestellten Sinn) besonderen Beschaffenheit des Messers rechtlich verfehlt (Z 11 zweiter Fall; RIS Justiz RS0133343). [12] Hinzugefügt sei, dass ein Ausspruch der Konfiskation (§ 19a StGB) dieses Gegenstands – im Ersturteil ebenso wenig getroffene – Feststellungen zum Eigentum des…
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