Beurteilt das Erstgericht die „besondere Beschaffenheit“ (§ 26 Abs 1 StGB) rechtsfehlerhaft, leidet das Urteil an Nichtigkeit aus § 281 Abs 1 Z 11 zweiter Fall StPO.
…rechtlicher Hinsicht angenommene) Deliktstauglichkeit fallkonkret begründen würden, ist der Ausspruch der Einziehung dieser Gegenstände mit Nichtigkeit aus Z 11 zweiter Fall belastet (RIS-Justiz RS0133343). [11] Da das Einziehungserkenntnis nicht mit Berufung bekämpft wird (RIS-Justiz RS0119220 [T9]), war es bereits bei der nichtöffentlichen Beratung wie aus dem Spruch ersichtlich…
…tatsächlicher Hinsicht keine Aussage trifft, ist die Annahme einer (im dargestellten Sinn) besonderen Beschaffenheit des Messers rechtlich verfehlt (Z 11 zweiter Fall; RIS Justiz RS0133343). [12] Hinzugefügt sei, dass ein Ausspruch der Konfiskation (§ 19a StGB) dieses Gegenstands – im Ersturteil ebenso wenig getroffene – Feststellungen zum Eigentum des…
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