8Ob72/16w—OGH Entscheidung
27. September 2016
…hohen Aufwand verbunden wäre oder der Übergeber die Verbesserung verweigert. Ist der Mangel behebbar, steht dem Übernehmer der Anspruch auf das Erfüllungsinteresse zu (RIS Justiz RS0126732). Der Gläubiger ist insgesamt so zu stellen, wie er stünde, wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre (RIS Justiz RS0018239). 2.2. Das Erfüllungsinteresse umfasst bei Behebbarkeit…