Rechtliche Beurteilung und Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in einer Strafsache wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und weiterer Delikte—OGH Entscheidung
15Os154/23w17. April 2024
…Gelegenheit gegeben wurde, die vorliegende (RIS Justiz RS0121298 [T11, T12]) besondere Deliktstauglichkeit der Datenträger zu beseitigen (§ 26 Abs 2 StGB; RIS Justiz RS0121299 [T2, T3]), und dass dies erfolglos blieb (Z 11 zweiter Fall). [21] Aufgrund der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des Bezirksgerichts St. Pölten für…