RS0117012 – OGH Rechtssatz
Aus dem Nichterscheinen eines gesetzeskonform geladenen (unvertretenen) Beschuldigten zur Hauptverhandlung kann sein Einverständnis zur Verlesung einer (ihn noch dazu belastenden) Zeugenaussage nicht abgeleitet werden.
…stattfinden, weil aus der Abwesenheit des gesetzeskonform geladenen Angeklagten in der Hauptverhandlung seine Verlesungszustimmung im Sinn der genannten Bestimmung nicht abgeleitet werden kann (RIS Justiz RS0117012; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 103). Gemäß § 258 Abs 1 StPO hat „das Gericht … bei der Urteilsfällung…
…ebenso an die Zustimmung auch des Angeklagten gebunden, die in dessen Fernbleiben von der Hauptverhandlung gleichfalls nicht erblickt werden kann (vgl zum Ganzen RIS-Justiz RS0117012; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 234; Bauer/Jerabek ; WK StPO § 427 Rz 13, Kirchbacher , WK-StPO § 252…
…dem Nichterscheinen des Angeklagten zur Hauptverhandlung dessen Einverständnis mit einer diesbezüglichen Verlesung oder Vorführung im Sinn der Z 4 nicht abzuleiten (vgl RIS Justiz RS0117012; Ratz , WK StPO § 281 Rz 234; Bauer/Jerabek , WK-StPO § 427 Rz 13; Kirchbacher , WK StPO § 252…
…Verhandlung leitenden Richter ist (auch) an die Zustimmung der Angeklagten gebunden, die in deren Fernbleiben von der Hauptverhandlung nicht erblickt werden kann (vgl RIS Justiz RS0117012). 10./ Gemäß § 270 Abs 2 Z 4 StPO hat die eine Verurteilung betreffende Urteilsausfertigung den Ausspruch mit allen in §…
…vor, insbesondere kann aus dem Nichterscheinen der Angeklagten zur Hauptverhandlung auch keine Zustimmung zur Verlesung von den sie belastenden Aussagen abgeleitet werden (vgl RIS Justiz RS0117012; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 103). Da die zu Unrecht vorgetragenen Aktenstücke auch Grundlage des Schuldspruchs waren (ON 11 S …
…des Angeklagten zur Hauptverhandlung dessen Einverständnis iSd § 252 Abs 1 Z 4 und Abs 2a StPO nicht abgeleitet werden kann (RIS Justiz RS0117012; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 103, 147; Ratz , WK StPO § 281 Rz 234; Bauer/Jerabek , WK StPO § 427…
…gegenständlich nicht vorliegende Zustimmung des (abwesenden) Angeklagten vorausgesetzt hätte. Aus dessen Fernbleiben von der Hauptverhandlung kann eine derartige Zustimmung nicht abgeleitet werden (vgl RIS Justiz RS0117012 [T2]; 13 Os 80/10d; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 103, 134). Mangels Nachteils für den Angeklagten konnte es mit…
…aus dem Fernbleiben des (zudem nicht gesetzeskonform geladenen [vgl dazu unten] und unvertretenen) Angeklagten von der Hauptverhandlung seine Verlesungszustimmung nicht abgeleitet werden kann (RIS Justiz RS0117012; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 103). (3) Gemäß § 152 Abs 3 Geo ist mit einem in Abwesenheit des Angeklagten gefällten Urteil stets auch…
…Aus dem Nichterscheinen des Angeklagten zur Hauptverhandlung am 5. Mai 2015 konnte dessen Einverständnis im Sinn dieser Bestimmung nicht abgeleitet werden (RIS Justiz RS0117012); hinzu kommt, dass der einer Verlesung trefflich sogar ausdrücklich widersprechende staatsanwaltschaftliche Sitzungsvertreter kein solches erteilte (ON 14 S 1 verso). Da auch keiner…
…Richter ist unter anderem an die Zustimmung auch des Angeklagten gebunden, die in dessen Fernbleiben von der Hauptverhandlung nicht erblickt werden kann (vgl RIS Justiz RS0117012; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 103, 134; ErläutRV 679 BlgNR 22. GP 13 f). Demnach entsprach es nicht dem Gesetz (§ 252 Abs 2a…
…gesetzeskonform geladenen Angeklagten von der Hauptverhandlung seine Verlesungszustimmung iSd § 252 Abs 1 Z 4 StPO nicht abgeleitet werden kann (RIS Justiz RS0117012; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 103). Die dargelegten Gesetzesverletzungen waren festzustellen und es waren gemäß § 292 letzter Satz StPO das…
…Angeklagten von der Hauptverhandlung seine Verlesungszustimmung im Sinn des § 252 Abs 1 Z 4 StPO nicht abgeleitet werden kann (RIS Justiz RS0117012; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 103). Da die unzulässige Verlesung nach der Beweiswürdigung des Bezirksgerichts Grundlage des Schuldspruchs war, gereichte die Formverletzung…
…StPO nicht zulässig. Denn aus dem Nichterscheinen des Angeklagten zur Hauptverhandlung kann dessen Einverständnis iSd Z 4 leg cit nicht abgeleitet werden (RIS Justiz RS0117012). Da ein aus diesen Gesetzesverletzungen resultierender Nachteil für den Angeklagten nicht ausgeschlossen werden kann (§ 292 letzter Satz StPO), sah sich der Oberste Gerichtshof…
…kann aus dem Fernbleiben des ordnungsgemäß geladenen Angeklagten zur Hauptverhandlung keine Verlesungszustimmung abgeleitet werden ( Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 103; RIS Justiz RS0117012). Nach der (gemäß § 447 StPO) auch im bezirksgerichtlichen Strafverfahren geltenden Bestimmung des § 245 Abs 1a StPO ist der Angeklagte über…
…des Verfahrens zustimmen. Da aus dem Nichterscheinen des Angeklagten zur Hauptverhandlung dessen Einverständnis iSd § 252 Abs 2a StPO nicht abgeleitet werden kann (RIS-Justiz RS0117012), war der Vortrag des Akteninhalts unzulässig. 3./ Nach § 260 Abs 1 Z 1 StPO hat der Urteilsspruch (das Referat der entscheidenden Tatsachen) die Tat…
…leitenden Richter unter anderem an die Zustimmung des Angeklagten gebunden ist, die aus dessen Fernbleiben von der Hauptverhandlung nicht abgeleitet werden kann (vgl RIS Justiz RS0117012 [T2]; 13 Os 80/10d; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 103, 134). 3.a./ Nach der auch im Verfahren…
…dem Nichterscheinen des Angeklagten zur Hauptverhandlung keine Verlesungszustimmung im Sinn des § 252 Abs 1 Z 4 StPO abgeleitet werden (RIS-Justiz RS0117012; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 103). 3. Gemäß § 427 Abs 1 letzter Satz StPO ist das Abwesenheitsurteil dem Angeklagten in seiner…
…zulässig. Denn aus dem Nichterscheinen der Angeklagten zur Hauptverhandlung kann deren Einverständnis im Sinne der Z 4 leg cit nicht abgeleitet werden (RIS-Justiz RS0117012). 4./ Nach dem Zusammenrechnungsprinzip des § 29 StGB bilden alle in einem Verfahren demselben Täter angelasteten Diebstähle, mögen sie weder örtlich noch zeitlich…
…Abs 2a] StPO) zur Verlesung (bzw zum Vortrag) des „gesamten Akteninhaltes“ (ON 9 S 2) nicht abgeleitet werden (RIS-Justiz RS0117012, RS0099242 [T7]). Da auch keiner der Fälle des § 252 Abs 1 Z 1 bis 3 StPO vorlag, war die in der…
…verlesen werden dürfen. Aus dem Nichterscheinen des gesetzeskonform geladenen (unvertretenen) Angeklagten zur Hauptverhandlung konnte sein Einverständnis zur Verlesung einer Zeugenaussage nicht abgeleitet werden (RIS Justiz RS0117012; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 103). Die durch § 252 Abs 2a StPO ermöglichte Abstandnahme von der Vorlesung oder Vorführung…
…ebenso an die Zustimmung auch des Angeklagten gebunden, die in dessen Fernbleiben von der Hauptverhandlung gleichfalls nicht erblickt werden kann (vgl zum Ganzen RIS Justiz RS0117012; Ratz , WK StPO § 281 Rz 234; Bauer/Jerabek , WK StPO § 427 Rz 13; Kirchbacher , WK StPO § 252…
…konnte deren Einverständnis zur Verlesung dieser Aktenteile im Sinn des § 252 Abs 1 Z 4 StPO nicht abgeleitet werden (RIS Justiz RS0117012; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 103; Bauer/Jerabek , WK StPO § 427 Rz 13). Eine Unerreichbarkeit bzw dauernde Verhinderung der…
…am 2. Dezember 2013 ist dessen Einverständnis mit einer diesbezüglichen Verlesung oder Vorführung im Sinn der Z 4 nicht abzuleiten (RIS Justiz RS0117012). 5) Gemäß § 258 Abs 1 StPO hat das Gericht bei der Urteilsfällung nur auf das Rücksicht zu nehmen, was in der…
… - im Protokoll über jene vom 19. Juni 2013 (ON 7) enthaltenen - Sachverständigengut-achtens abgeleitet werden kann (RIS Justiz RS0117012) und auch keiner der in § 252 Abs 1 Z 1 bis Z 3 StPO genannten Fälle vorlag ( Danek , WK StPO…
…Angeklagten zur Hauptverhandlung kein Einverständnis zur Verlesung im Sinn des § 252 Abs 1 Z 4 StPO abgeleitet werden kann (RIS Justiz RS0117012; vgl auch Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 103 sowie Bauer/Jerabek , WK StPO § 427 Rz 13). 2 . Waren…
…Protokoll über die Hauptverhandlung vom 22. August 2008 (ON 9) und in den polizeilichen Vernehmungsprotokollen (ON 2) enthalten sind (RIS Justiz RS0117012; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 103). Da auch keiner der in § 252 Abs 1 Z 1 bis …
…deren Einverständnis im Sinn des § 252 Abs 1 Z 4 und Abs 2a StPO nicht abgeleitet werden kann (RIS Justiz RS0117012), war der Vortrag der im Abschlussbericht der Polizeiinspektion Pradl vom 13. August 2015 enthaltenen Darstellung der Angaben der Zeugin Hiltrud P***** durch die…
…bloßen Nichterscheinen der Angeklagten zu Hauptverhandlung deren Einwilligung iSd § 252 Abs 1 Z 4 StPO nicht abgeleitet werden kann (RIS Justiz RS0117012). Wenngleich das erkennende Bezirksgericht in den Urteilsgründen darauf hinwies, dass sich die Vernehmung des Opfers Biljana A***** und des Zlatko An***** als Zeugen „erübrigt…
…ebenso an die Zustimmung auch der Angeklagten gebunden, die in deren Fernbleiben von der Hauptverhandlung gleichfalls nicht erblickt werden kann (vgl zum Ganzen RIS-Justiz RS0117012; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 234; Bauer/Jerabek , WK-StPO § 427 Rz 13, Kirchbacher , WK- StPO § 252…
…Denn aus dem Fernbleiben des Angeklagten von der Hauptverhandlung kann dessen Einverständnis im Sinn der Z 4 leg cit nicht abgeleitet werden (RIS Justiz RS0117012). Ein aus dieser Gesetzesverletzung resultierender Nachteil für den Angeklagten kann nicht ausgeschlossen werden (§ 292 letzter Satz StPO). Der Oberste Gerichtshof sah sich in…
…Verlesung (§ 252 Abs 1 Z 4 StPO) abgeleitet werden (12 Os 91/02, SSt 64/71; RIS Justiz RS0117012; jüngst 14 Os 23/14k, 24/14g). Da eine dem Angeklagten nachteilige Wirkung der aufgezeigten Gesetzesverletzungen nicht auszuschließen ist, sah sich der Oberste…
…kann aus dem Nichterscheinen des Angeklagten zur Hauptverhandlung keine Verlesungszustimmung iSd § 252 Abs 1 Z 4 StPO abgeleitet werden (RIS-Justiz RS0117012; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 103). Da die unzulässige Verlesung nach der Beweiswürdigung des Landesgerichts Grundlage des Schuldspruchs war, gereichte die Formverletzung…
…252 Abs 1 Z 4 StPO und auch zum Vortrag gemäß Abs 2a leg cit nicht abgeleitet werden kann (RIS Justiz RS0117012). 3./ Zufolge der auch im Hauptverfahren vor dem Landesgericht als Einzelrichter anzuwendenden (§ 488 Abs 1 StPO) Bestimmung des § 271…
…des § 252 Abs 1 Z 4 StPO nicht abzuleiten (12 Os 91/02, SSt 64/71; RIS Justiz RS0117012; jüngst 14 Os 23/14k, 24/14g; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 103). Die in der Hauptverhandlung am 31. …
…§ 252 Abs 1 Z 4 StPO und auch zum Vortrag gemäß Abs 2a leg cit nicht abgeleitet werden (RIS Justiz RS0117012). Zufolge der gemäß § 447 StPO auch im Hauptverfahren vor dem Bezirksgericht anzuwendenden Bestimmung des § 271 Abs 6 letzter Satz StPO…
…oder vorgetragen (§ 252 Abs 2a StPO) wurden. Da der Einzelrichter des Landesgerichts für Strafsachen Graz sämtliche Vernehmungsprotokolle zu Recht (vgl RIS Justiz RS0117012) von der Verlesung ausnahm, hätten die in der Hauptverhandlung nicht vorgekommenen Angaben des Robert Ge***** vor der Polizei im Urteil nicht berücksichtigt werden dürfen. Nachdem…
…unzulässig. Insbesondere kann aus dem Nichterscheinen des Beschuldigten zur Hauptverhandlung nicht dessen Einverständnis iSd § 252 Abs 1 Z 4 StPO abgeleitet werden (RIS-Justiz RS0117012; Kirchbacher, WK-StPO § 252 Rz 103). Die unzulässige Verlesung war nach der Beweiswürdigung des Bezirksgerichtes die Grundlage für den Schuldspruch, sodass die Formverletzung dem…
…Insbesonders kann aus dem Nichterscheinen der Beschuldigten zur Hauptverhandlung deren Einverständnis iS des § 252 Abs 1 Z 4 StPO nicht abgeleitet werden (RIS-Justiz RS0117012; Kirchbacher, WK-StPO § 252 Rz 103). Gemäß § 271 Abs 6 letzter Satz StPO ist den Beschuldigten, soweit sie nicht darauf verzichtet haben, ehestmöglich…
…Hauptverhandlung nicht deren Einverständnis im Sinn des § 252 Abs 1 Z 4 StPO abgeleitet werden (Kirchbacher, WK-StPO § 252 Rz 103; RIS-Justiz RS0117012). Die unzulässige Verlesung war nach der Beweiswürdigung des Bezirksgerichtes Grundlage des Schuldspruchs, sodass die Formverletzung der Angeklagten auch zum Nachteil gereichte. 4. Ebenso wenig war…
…aus dem Nichterscheinen des Beschuldigten zur Hauptverhandlung dessen Einverständnis im Sinne des § 252 Abs 1 Z 4 StPO nicht abgeleitet werden kann (RIS-Justiz RS0117012; Kirchbacher, WK-StPO § 252 Rz 103) und nach der Aktenlage keine Anhaltspunkte für einen der sonstigen Ausnahmetatbestände des § 252 Abs 1 StPO vorliegen…
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