Teilunwirksamkeit einer Wertsicherungsklausel im Mietvertrag: Zweiseitigkeit, Transparenz und Trennbarkeit unzulässiger Klauselbestandteile—OGH Entscheidung
1Ob2/26i28. April 2026
…Durch das Transparenzgebot soll verhindert werden, dass der Verbraucher über Rechtsfolgen getäuscht oder, dass ihm ein unzutreffendes oder unklares Bild seiner vertraglichen Position vermittelt wird ( RS0115219 [T43]). Auf die verschiedenen, dem Mieter von der Rechtsordnung eröffneten Möglichkeiten, eine Mietzinssenkung durchzusetzen, etwa durch Einbringung einer Rückforderungsklage, muss die Wertsicherungsklausel nicht extra hinweisen…