Trotz der Abweisung des Hauptbegehrens hat der Kläger vollen Kostenersatzanspruch, wenn er mit den Eventualbegehren durchdringt und beide Begehren auf derselben materiellrechtlichen Grundlage gestellt wurden.
…konnte, die materiell-rechtliche Grundlage ident war und mit dem Eventualbegehren annähernd der gleiche wirtschaftliche Erfolg wie bei Stattgebung des Hauptbegehrens erreicht wurde (RIS-Justiz RS0109703). Im vorliegenden Fall wollte die Klägerin sowohl mit einer Unwirksamerklärung als auch mit der Feststellung des fortbestehenden Dienstverhältnisses eines erreichen, nämlich ihre bezahlte Weiterbeschäftigung. Nun…
…die Prüfung des Hauptbegehrens erforderliche Verfahrensaufwand konnte nicht auch für die Prüfung des Eventualbegehrens verwertet werden (vgl 3 Ob 84/97t; RIS-Justiz RS0035842 und RS0109703).…
…Punkt 1 des Sicherungsantrags von einem gleichteiligen Erfolg der Parteien auszugehen, was zur Anwendung von § 43 Abs 1 ZPO führt (RIS Justiz RS0110839, RS0109703 [T1]). Für das Verfahren erster und zweiter Instanz ist daher ein Obsiegen der Beklagten im Ausmaß von einem Sechstel anzunehmen. Die Klägerin hat ihr daher…
…und mit dem Eventualbegehren annähernd der gleiche wirtschaftliche Erfolg wie bei Stattgebung des Hauptbegehrens erreicht wurde (2 Ob 230/10b; RIS Justiz RS0110839, RS0109703 [T1, T2 und T3]; vgl auch Obermaier , Kostenhandbuch² Rz 117). Das letzte dieser Kriterien trifft hier jedenfalls nicht zu. Der mit dem Eventualbegehren…
…Verfahren aber schon deswegen kein voller Kostenersatz nach § 41 ZPO (gemeint wohl: § 43 Abs 2 1. Fall ZPO, vgl RS0109703, RS0110839) zu, weil sie lediglich mit einem Teil ihres Eventualbegehrens obsiegte. Da die Klägerin nur ein Verbot hinsichtlich „außerordentlicher“ Bauarbeiten erreichte, die Beklagte…
…verwertet werden konnte, die materiell-rechtliche Grundlage ident war und mit dem Eventualbegehren annähernd der gleiche wirtschaftliche Erfolg wie bei Stattgebung des Hauptbegehrens erreicht wurde (RS0109703 [T1, T2, T3]; RS0110839). Bemessungsgrundlage ist allerdings nur der auf das Unterlassungsbegehren entfallende Streitwert.…
…aber mit dem Eventualbegehren durchdringt, nach § 41 ZPO zu ergehen, sofern beide Begehren auf derselben materiellrechtlichen Grundlage gestellt wurden (SZ 71/42; RIS-Justiz RS0109703; ebenso Fasching II 314). Demgegenüber vertrat der Oberste Gerichtshof in JBl 1999, 194 die Auffassung, dass in einem solchen Fall immer § 43 ZPO anzuwenden…
…die materiellrechtliche Grundlage ident war und mit dem Eventualbegehren auch annähernd der gleiche wirtschaftliche Erfolg wie bei Stattgebung des Hauptbegehrens erreicht wurde (RIS-Justiz RS0110839; RS0109703 [T1, T2, T3]). Das trifft hier zu.…
…konnte, die materiellrechtliche Grundlage ident war und mit dem Eventualbegehren annähernd der gleiche wirtschaftliche Erfolg wie bei Stattgebung des Hauptbegehrens erreicht wurde (RIS-Justiz RS0110839, RS0109703 [T1, T2 und T3]). Sämtliche Voraussetzungen liegen hier vor. Da die Klägerin in vollem Umfang Verfahrenshilfe genießt, sind die für die Klage und die Berufung…
…und mit dem Eventualbegehren annähernd der gleiche wirtschaftliche Erfolg wie bei Stattgebung des Hauptbegehrens erreicht wurde (2 Ob 230/10b; RIS-Justiz RS0110839, RS0109703 [T1, T2 und T3]; vgl auch Obermaier , Kostenhandbuch² Rz 117). Das erste dieser Kriterien trifft hier nicht zu. Für die Beurteilung des Eventualbegehrens…
…die unterschiedlichen Erfolge in den beiden Prozessphasen und auch den Umstand, dass sich die materiellen Anspruchsgrundlagen von Haupt- und Eventualbegehren nicht zur Gänze deckten (vgl RS0109703 ) ist der Prozesserfolg beider Streitteile im erstinstanzlichen Verfahren bei der hier gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung ( 6 Ob 169/16w ) etwa gleich hoch, sodass mit…
…Anspruch auf vollen Kostenersatz, weil er mit dem auch mit 165.000 EUR bewerteten Eventualbegehren durchdringt. Haupt- und Eventualbegehren basieren auf derselben materiellrechtlichen Grundlage (RIS-Justiz RS0109703).…
…geregelt werden (vgl § 78 Abs 2 zweiter Satz AußStrG ). 6. Schließlich sind die von der Rekurswerberin ins Treffen geführten Rechtssätze RS0110839 und RS0109703 auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da die materiell-rechtlichen Grundlagen des Haupt- sowie des zweiten Eventualbegehrens nicht ident sind und mit dem Eventualbegehren nicht…
…abgewiesen, dem Eventualbegehren aber stattgegeben wird, immer § 43 ZPO anzuwenden, weil die klagende Partei zufolge Abweisung des Hauptbegehrens nicht zur Gänze durchgedrungen ist (RS0109703; RS0110839; Obermaier , Kostenhandbuch 4 Rz 1.138). Die Voraussetzungen nach § 43 Abs 2 ZPO sind in einem solchen Fall dann gegeben, wenn der Verfahrensaufwand…
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