12Ra47/25f—OLG Linz Entscheidung
08. Oktober 2025
…Schutz der körperlichen Integrität vor unerwünschten sexuellen Handlungen, sondern auch um die psychische Verletzbarkeit, letztlich um Beeinträchtigungen der menschlichen Würde, also um Persönlichkeitsverletzungen (RIS-Justiz RS0105952 [T4]). Sexuelle Belästigung verletzt die Menschenwürde, ist daher inakzeptabel und erfordert eine angemessene Reaktion des Arbeitgebers (vgl RIS-Justiz RS0113529 insb [T3, T5]). 3.4.2 Auch…