Übersicht der Entscheidungen zu § 986 ABGB
A Allgemeines, Zulässigkeit von Wertsicherungsklauseln
B Wertmesser
C Wertsicherungsklauseln bei bestimmten Vertragstypen
D Wertsicherungsklauseln und Grundbuch
E Wertsicherungsklauseln in Exekutionstiteln
(auch vollstreckbaren Notariatsakten)
F Geltendmachung von Wertsicherungsklauseln, Verzicht Informationen zu § 986 ABGB
Verweisungen:
Zu A - E siehe auch § 879 ABGB
Zu B2 siehe auch GoldklauselV
Zu C1 siehe auch §§ 1090, 1100 ABGB, § 2 MG
Zu D siehe auch § 14 GBG
§ 986 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 986 Dauer und Auflösung des Darlehensvertrags
…§ 986. (1) Der Darlehensvertrag kann auf eine im Voraus bestimmte oder auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. (2) Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Darlehensvertrag kann von jedem…
§ 14 VKrG · VKrG · Verbraucherkreditgesetz
§ 14 Kündigungsrecht und ähnliche Rechte des Kreditgebers
…§ 14. (1) Der Kreditgeber kann einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Kreditvertrag abweichend von § 986 Abs. 2 ABGB nur kündigen, wenn dieses Recht mit dem Verbraucher vereinbart worden ist und eine zumindest zweimonatige Kündigungsfrist eingehalten wird. Die Kündigung muss dem Verbraucher auf Papier…
§ 15 Kündigung durch den Verbraucher
…kann einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Kreditvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigung dürfen ihm keine Kosten verrechnet werden. Eine Kündigungsfrist ist abweichend von § 986 Abs. 2 ABGB nur dann einzuhalten, wenn sie im Vertrag vereinbart wurde und einen Monat nicht übersteigt.…
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