Informationen zu § 957 ABGB
Hier auch Fragen des Garagierungsvertrags; Ausnahme: Abgrenzung des Garagierungsvertrages vom Bestandvertrag bei § 1090 II e ABGB.
§ 957 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 957 Verwahrungsvertrag;
…Neunzehntes Hauptstück. Von dem Verwahrungsvertrage. Verwahrungsvertrag; § 957. Wenn jemand eine fremde Sache in seine Obsorge übernimmt; so entsteht ein Verwahrungsvertrag. Das angenommene Versprechen, eine fremde, noch nicht übergebene Sache in die Obsorge…
Rückverweise