6Ob67/99t—OGH Entscheidung
15. Juli 1999
…gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften einer Maisonette, die keiner eigenen Abrede bedürfen, gehört (vgl Koziol/Welser, Grundriß10 I, 253; Reischauer in Rummel2 I Rz 4 zu § 923 ABGB mwN). Es wäre im Gegenteil Sache der beklagten Partei gewesen, den Drittkläger ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß der im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche "größte" Raum…