JudikaturOGH

RS0018471 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 1987

Ein Bauwerk ist wegen Fehlens der vermöge der Natur des Geschäftes gemäß § 923 ABGB stillschweigend bedingenen Eigenschaften mangelhaft, wenn es nicht den von der Baubehörde erteilten Auflagen (hier: Verbesserung des Schallschutzes) entspricht.

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