Obsorgeentzug für minderjährigen S* zur Sicherung des Kindeswohls—OGH Entscheidung
9Ob58/24f22. Januar 2025
…Zeitpunkt der letztinstanzlichen Entscheidung ist, sodass alle während des Verfahrens eintretenden unstrittigen und aktenkundigen Entwicklungen, die die bisherige Tatsachengrundlage wesentlich verändern, zu berücksichtigen sind (vgl RS0106313 ). Es besteht aber keine Pflicht zur ständigen amtswegigen Erhebung der jeweiligen aktuellen Umstände (RS0106313 [T2]). [18] Das Rekursgericht hat, wie dargelegt, aber ohnehin ein umfangreiches…