JudikaturOGH

RS0106313 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2025

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Kindeswohlgefährdung ist der Zeitpunkt der letztinstanzlichen Entscheidung, sodass alle während des Verfahrens eintretenden Änderungen zu berücksichtigen sind.

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