RS0016590 – OGH Rechtssatz
Im Rahmen der Verbandsklage hat die Auslegung von Klauseln im „kundenfeindlichsten" Sinn zu erfolgen und danach ist zu prüfen, ob ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten vorliegt.
…an den Ladestationen „allein“ die zwischen der B* und dem Kunden vereinbarten Preise gelten, jedenfalls bei der gebotenen „kundenfeindlichsten“ Auslegung (vgl RS0016590) zur Annahme, dass ungeachtet anderer Preisangaben ein Ladevorgang nur zu den mit der Beklagten vereinbarten Konditionen möglich sei. 4. Die Klausel verstößt daher gegen das…
…Klauseln im allgemeinen: Im Rahmen der Verbandsklage hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten" Sinn zu erfolgen ( 4 Ob 130/03a ; RIS Justiz RS0016590 ). Hervorzuheben ist, dass im Verbandprozess (im Gegensatz zur jeweiligen Vertragsauslegung im Einzelfall) keine Rücksicht auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Bedingung zu nehmen ist…
…„kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen; danach ist zu prüfen, ob ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten vorliegt (RIS-Justiz RS0016590 ). Bei der Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern erfolgte schon vor dem Inkrafttreten des KSchG nach dem Maßstab des § 879 Abs 1…
…Individualprozess ist nicht „im kundenfeindlichsten Sinn“ vorzunehmen. Vielmehr hat sie zunächst nach den Grundsätzen der §§ 914, 915 ABGB zu erfolgen ( RS0016590 [T32]) und zwar so, wie sich die Bestimmung einem durchschnittlichen Angehörigen aus dem angesprochenen Adressatenkreis erschließt ( RS0008901 [T15]; 4 Ob 4/23a Rz…
…die Auslegung von Klauseln nicht „im kundenfeindlichsten Sinn“ vorzunehmen. Vielmehr hat die Auslegung nach §§ 914 f ABGB zu erfolgen ( RS0016590 [T32]). [12] 2. § 6 Abs 1 Z 5 KSchG (idF der Novelle BGBl I 1997/6) sieht die…
…im Sinn der Rechtsprechung zu Verbandsverfahren im „kundenfeindlichsten Sinne“ aus, sondern nach allgemeinen Vertragsauslegungsgrundsätzen gemäß §§ 914 f ABGB (vgl RS0016590 [T32]; 8 Ob 81/24f). [9] Wenn ein abweichender gemeinsamer Parteiwille nicht behauptet wird, ist ein Vertrag primär nach seinem Wortlaut auszulegen (vgl…
…Verbandsverfahren) nicht „im kundenfeindlichsten Sinn“, sondern nach §§ 914 f ABGB unter Bedachtnahme auf den objektiven Erklärungswert vorzunehmen ist (vgl RS0016590 [T32]; RS0008901 [T7, T15, T87]; zuletzt wieder 4 Ob 7/24v Rz 23 mwN) – erwogen, der Verweis auf die Geschäftsbedingungen beziehe…
…eine gänzliche Klagsabweisung beantragt, ist nicht berechtigt. 1.1. Im Verbandsprozess gemäß § 28 KSchG sind die angefochtenen Klauseln im kundenfeindlichsten Sinn auszulegen (RIS-Justiz RS0016590 ). 1.2. Auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Bedingungen kann keine Rücksicht genommen werden; für eine geltungserhaltende Reduktion ist kein Raum (RIS-Justiz RS0038205 ). Ziel…
…Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen. Es ist von der Auslegungsvariante auszugehen, die für die Kunden der Beklagten die nachteiligste ist (RIS-Justiz RS0016590 , RS0038205 [T4, T11]). Auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Bedingungen kann nicht Rücksicht genommen werden; für eine geltungserhaltende Reduktion ist kein Raum (RIS-Justiz…
…Die Auslegung von Klauseln hat im Rahmen einer Verbandsklage im „kundenfeindlichsten“, also im für den Verbraucher ungünstigst möglichen Sinn zu erfolgen (RIS Justiz RS0016590 ). Auf eine etwaige bloß teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Klauseln kann nicht Rücksicht genommen werden, weil eine geltungserhaltende Reduktion im Verbandsprozess nicht möglich ist (RIS Justiz…
…und Tragweite vorgefasster Vertragsklauseln für den Verbraucher durchschaubar sind ( RS0122169 ). [31] 4.2. Im Individualverfahren gilt der für Verbandsverfahren geltende Grundsatz der kundenfeindlichsten Interpretation nicht ( RS0016590 [T32]; 4 Ob 4/23a Rz 41). Dies steht im Einklang mit Art 5 Klausel-RL, wonach mit Ausnahme von Verbandsverfahren…
…– im selben Dokument enthaltene – Modellrechnung verweist. [15] 1.3. Eine Auslegung im kundenfeindlichsten Sinn ist im – hier vorliegenden – Individualverfahren nicht vorzunehmen ( RS0016590 [T32]). [16] 1.4. Das Berufungsgericht hat die Vereinbarungen rund um die Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten aufgrund der deutlichen Hinweise im Versicherungsantrag, wonach gerade…
… Ob 221/06b). Diesen Entscheidungen lagen Verbandsklagen zugrunde. Die mit Verbandsklagen beanstandeten Klauseln waren daher im „kundenfeindlichsten“ Sinn auszulegen (RIS Justiz RS0016590). Diese Art der Auslegung ist im Individualprozess aber nicht vorzunehmen ( Vonkilch in Fenyves/Kerschner/Vonkilch , Klang ³ § 915 ABGB Rz 32 …
…12/09z). 3. Im Verbandsprozess nach § 28 KSchG hat die Auslegung der Klausel im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen (RIS Justiz RS0016590). Auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Klausel kann nicht Rücksicht genommen werden, weil eine geltungserhaltende Reduktion im Verbandsprozess nicht möglich ist (RIS Justiz RS0038205…
…Verbandsprozesses: Im Rahmen der Verbandsklage hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen (7 Ob 173/10g, RIS Justiz RS0016590). Im Gegensatz zur jeweiligen Vertragsauslegung im Individualprozess kann auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Bedingungen nicht Rücksicht genommen werden. Es kann also keine geltungserhaltende…
…Auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Klausel kann nicht Rücksicht genommen werden, weil eine geltungserhaltende Reduktion im Verbandsprozess nicht möglich ist (stRsp; RIS Justiz RS0016590 [T1]; RS0038205; 9 Ob 56/13w mwN). 2. Zur Klausel Art 16.7. AUVB 2008 (Kostentragung bei Anrufung der Ärztekommission): Nach…
…Verbandsprozesses: Im Rahmen der Verbandsklage hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen (7 Ob 173/10g, RIS Justiz RS0016590). Auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Bedingungen kann nicht Rücksicht genommen werden. Es kann also keine geltungserhaltende Reduktion stattfinden (RIS Justiz RS0038205). Die Geltungskontrolle…
…„im kundenfeindlichsten Sinn“ erfolgen; danach ist zu prüfen, ob ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten vorliegt (RIS Justiz RS0016590). Im Unterlassungsprozess nach § 28 KSchG kann auch auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Bedingungen nicht Rücksicht genommen werden; für eine geltungserhaltende Reduktion…
…Dazu hat der Oberste Gerichtshof erwogen: 2.1. Im Rahmen der Verbandsklage hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen (RIS Justiz RS0016590). Eine geltungserhaltende Reduktion kann wie auch im Individualprozess nicht stattfinden (RIS Justiz RS0038205 [insb T20]). 2.2. Die Geltungskontrolle nach § 864a ABGB geht der…
…Auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Klauseln kann nicht Rücksicht genommen werden, weil eine geltungserhaltende Reduktion im Verbandsprozess nicht möglich ist (stRsp; RIS Justiz RS0016590; RS0038205) ebenso nicht wie im Individualprozess über nicht ausgehandelte missbräuchliche Klauseln in einem Verbrauchergeschäft (RIS Justiz RS0128735; RS0122168). 2. Zum Seminarvertrag: 2.1. Zirka…
…Sinn zu erfolgen. Auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Klausel kann nicht Rücksicht genommen werden, weil eine geltungserhaltende Reduktion nicht möglich ist (RIS-Justiz RS0016590, RS0038205). Es gelten somit andere Grundsätze als für die Auslegung - derselben oder anderer Vertragsinhalte - bei der Beurteilung im Rahmen eines „Individualprozesses“. Dass dabei…
…Allgemeine Grundsätze: Bei der Verbandsklage hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen (7 Ob 78/06f, RIS Justiz RS0016590). Im Gegensatz zur jeweiligen Vertragsauslegung im Individualprozess kann auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Bedingungen nicht Rücksicht genommen werden. Es kann also keine geltungserhaltende…
…angesprochenen Adressatenkreis erschließen (RIS Justiz RS0008901), wobei die Auslegung der Klauseln im Rahmen der Verbandsklage im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen hat (RIS Justiz RS0016590). Dabei ist auf das Verständnis des für die jeweilige Vertragsart typischen Durchschnittskunden abzustellen (RIS Justiz RS0126158). Vom Berufungsgericht wurde bei der Auslegung der Klausel zutreffend…
…Abs 4 VersVG verstoßen wurde. Im Rahmen einer Verbandsklage muss die Auslegung von Klauseln nach ständiger Rechtsprechung stets im „kundenfeindlichsten" Sinn erfolgen (RIS-Justiz RS0016590). Auf individuelle Vereinbarungen, die zwischen dem Versicherer und einem Versicherungsnehmer geschlossen wurden, ist dabei keine Rücksicht zu nehmen (RIS-Justiz RS0121726). Die in der Revision…
…Justiz RS0115219; zuletzt 4 Ob 227/06w = MR 2007, 222). Im Verbandsprozess hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten" Sinn zu erfolgen (RIS-Justiz RS0016590). Anders als bei Vertragsauslegung im Einzelfall ist keine geltungserhaltende Reduktion möglich (RIS-Justiz RS0038205; Krejci in Rummel3 Rz 15 zu §§ 28 bis 30…
…stets „im kundenfeindlichsten Sinn" erfolgen; danach ist zu prüfen, ob ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten vorliegt (RIS-Justiz RS0016590; 7 Ob 82/07w). Demgemäß widerspricht das in der Klausel 2 vorgesehene Rücktrittsrecht aber klar dem (nach § 42 VersVG einseitig zwingenden) § 38 Abs…
…Lieferanten „genannte" Lieferfrist im Zeitpunkt des Vertragsanbots nur dem Leasinggeber, nicht aber auch dem Leasingnehmer bekannt sei. Die gebotene „kundenfeindlichste" Auslegung (RIS-Justiz RS0016590) lasse darüber hinaus den Schluss zu, dass sogar eine erst nach Abgabe des Anbots mitgeteilte Lieferfrist maßgeblich sein solle. Da der Durchschnittsverbraucher nicht in der…
…noch anzumerken, dass nach ständiger Rechtsprechung eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Vertragsbestimmung im „Verbandsprozess“ im „kundenfeindlichsten Sinn“ auszulegen ist (RIS Justiz RS0016590). Es ist also bei der Beurteilung der hier bekämpften Klauseln unter dem Aspekt des § 879 Abs 3 ABGB, aber auch der jeweils…
…kann das Schweigen des Leasingnehmers nicht als Ermächtigung gewertet werden. Da im Verbandsprozess die Auslegung von Klauseln im kundenfeindlichsten Sinn zu erfolgen hat (RIS Justiz RS0016590) und im Gegensatz zur jeweiligen Vertragsauslegung im Individualprozess auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Bedingung nicht Rücksicht genommen werden kann, also keine geltungserhaltende Reduktion…
…kundenfeindlichsten Sinn zu erfolgen hat und danach zu prüfen ist, ob ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten vorliegt (RIS-Justiz RS0016590), sowie dem Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG, das unter anderem den Zweck hat zu verhindern, dass der Kunde durch die Formulierung…
…eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Klausel kann nicht Rücksicht genommen werden, weil eine geltungserhaltende Reduktion im Verbandsprozess nicht möglich ist (stRsp; RIS Justiz RS0038205; RS0016590). Für eine geltungserhaltende Reduktion ist kein Raum (RIS Justiz RS0016590 [T1, T15]). 4. Maßgeblich für die Qualifikation einer Klausel als „ eigenständig“ iSd…
…Finanzierungsleasings : Im Rahmen der Verbandsklage hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen (7 Ob 78/06f, RIS Justiz RS0016590). Im Gegensatz zur jeweiligen Vertragsauslegung im Individualprozess kann auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Bedingungen nicht Rücksicht genommen werden. Es kann also keine geltungserhaltende…
…kundenfeindlichsten Sinn“ zu erfolgen; erst danach ist zu prüfen, ob ein Verstoß gegen ein gesetzliches Gebot oder gegen die guten Sitten vorliegt (RIS Justiz RS0016590). Der Einwand, eine gesetzwidrige Klausel werde in der Praxis anders gehandhabt, ist im Verbandsprozess unerheblich (RIS Justiz RS0121943). Auf individuelle Vereinbarungen ist keine Rücksicht zu…
…bekämpften Klausel zum Verhältnis von Klauseln untereinander festgehalten ist, kann bei der im Verbandsprozess gebotenen kundenfeindlichsten und für den Verbraucher ungünstigsten Auslegung (vgl RIS Justiz RS0016590 [T5, T6]; RS0038205 [T4, T11]) angesichts der hier vorliegenden Hervorhebung in den AGB auch als Anordnung einer bestimmten Rechtsfolge für den Fall der Unwirksamkeit (jeder…
…Auslegung bei der Beurteilung im Rahmen eines Individualprozesses. Im Rahmen einer Verbandsklage hat die Auslegung von Klauseln stets im kundenfeindlichsten Sinn zu erfolgen (RIS Justiz RS0016590). Weiters kann in diesem Prozess auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Vertragsbedingungen nicht Rücksicht genommen werden; für eine sogenannte geltungserhaltende Reduktion besteht kein Raum…
…allgemein voranzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Vertragsbestimmung im „Verbandsprozess“ im „kundenfeindlichsten Sinn“ auszulegen ist (RIS Justiz RS0016590). Es ist also bei der Beurteilung der hier bekämpften Klauseln unter dem Aspekt des § 879 Abs 3 ABGB, aber auch der jeweils…
…allgemein voranzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Vertragsbestimmung im „Verbandsprozess“ im „kundenfeindlichsten Sinn“ auszulegen ist (RIS Justiz RS0016590). Auch eine geltungserhaltende Reduktion wird nach ständiger Rechtsprechung als nicht möglich erachtet (RIS Justiz RS0038205 mwN). Es ist also bei der Beurteilung der hier bekämpften…
…RdW 2009/656, 641 mwN). 1.2. Bei der Verbandsklage hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen (RIS Justiz RS0016590). Es ist von der Auslegungsvariante auszugehen, die für die Kunden der Beklagten die nachteiligste ist. Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt (RIS Justiz RS0038205; nun…
…Vollständigkeit (RIS Justiz RS0115217 [T12] = RIS-Justiz RS0115219 [T12]). Die Auslegung der Klauseln hat dabei stets im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen (RIS-Justiz RS0016590). 7. Die inkriminierte Klausel enthält in ihrem ersten Satz die Aufzählung einer Vielzahl von Tatbeständen, für die die Haftung der Beklagten bei leichter Fahrlässigkeit…
…Allgemeine Grundsätze: Bei der Verbandsklage hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen (7 Ob 84/12x, RIS Justiz RS0016590). Im Gegensatz zur jeweiligen Vertragsauslegung im Individualprozess kann auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Bedingungen nicht Rücksicht genommen werden. Es kann also keine geltungserhaltende…
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