RS0041601 – OGH Rechtssatz
Abweichungen zwischen der Urschrift und der Ausfertigung gerichtlicher Entscheidungen sind durch Berichtigung der Ausfertigung zu beseitigen, die ohne Rücksicht darauf zulässig ist, ob die Abweichungen für die Parteien offenkundig sind.
…von der Urschrift von Amts wegen zu berichtigen. Die Berichtigung erfolgt dadurch, dass den Parteien die mit der Urschrift übereinstimmenden Ausfertigungen des Beschlusses zugestellt werden ( RS0041601 [T5]).…
…R***** werden zurückgewiesen. Begründung: 1. Abweichungen zwischen der Urschrift und der Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung sind durch Berichtigung der Ausfertigung zu beseitigen (RS0041530 [T2], RS0041601 [T1]). Die Berichtigung der von der Urschrift abweichenden Ausfertigung kann dadurch erfolgen, dass den Parteien die mit der Urschrift übereinstimmenden Ausfertigungen zusammen mit dem Berichtigungsbeschluss…
…die Abweichung für die Parteien offenkundig ist. Sie begründet weder eine Aktenwidrigkeit noch eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens oder eine Nichtigkeit (RIS Justiz RS0041530 [T2, T4]; RS0041601; 2 Ob 679/85). [9] 2. Inhaltlich wendet sich die Revisionsrekurswerberin gegen die analoge Anwendung des § 13 EisbEG durch das…
…Revisionsrekurs ist unzulässig. 1. Abweichungen zwischen der Urschrift und der Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung sind durch Berichtigung der Ausfertigung zu beseitigen (RIS Justiz RS0041530 [T2], RS0041601 [T1]). Die Berichtigung der von der Urschrift abweichenden Ausfertigung kann dadurch erfolgen, dass den Parteien die mit der Urschrift übereinstimmenden Ausfertigungen zusammen mit dem Berichtigungsbeschluss…
…Abweichung der Ausfertigungen auf Antrag der Kläger zu berichtigen. Die Berichtigung erfolgt dadurch, dass den Parteien mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigungen des Urteils zugestellt werden (RS0041601 [T5] = RS0041530 [T7]; 1 Ob 140/13i). [3] Der Ausspruch über die Kosten des Berichtigungsantrags stützt sich auf §§ 41, 50…
… 419 ZPO durch Berichtigung der Ausfertigung zu beseitigen, die ohne Rücksicht darauf zulässig ist, ob die Abweichungen für die Parteien offenkundig sind (RIS Justiz RS0041601; RS0041530). Bei solchen Abweichungen handelt es sich nicht um Divergenzen zwischen dem Entscheidungswillen und der erklärten Entscheidung, sondern lediglich um eine Nichtübereinstimmung der bereits in…
…gerichtlicher Entscheidungen sind durch Berichtigung der Ausfertigung zu beseitigen, die ohne Rücksicht darauf zulässig ist, ob die Abweichungen für die Parteien offenkundig sind (RIS Justiz RS0041601, RS0041530). Bei diesen Abweichungen handelt es sich nicht um Divergenzen zwischen dem Entscheidungswillen und der erklärten Entscheidung, sondern lediglich um eine Nichtübereinstimmung der bereits in…
…Entscheidung zu keiner Abänderung dieser Entscheidung im Rechtsmittelweg kommen, weil in einem derartigen Fall die vom Gericht tatsächlich getroffene Anordnung richtig ist (RIS-Justiz RS0041530, RS0041601; AnwBl 1997, 837; Bydlinski in Fasching, Kommentar zur ZPO³, Rz 10 zu § 419). Mangels Bekämpfbarkeit der nach der Urschrift ohnehin im Sinne der…
…eigentlichen Entscheidungsberichtigung nicht auf. Jede Abweichung von der Urschrift kann und muss also berichtigt werden (Fasching III 812; Fasching, Lb2 Rz 1596; RIS-Justiz RS0041530, RS0041601). Diese Berichtigung ist das ökonomischste und rascheste Korrekturmittel zur Bereinigung offenbarer Fehler (Fasching, Lb2 Rz 1567). Der Rekurswerber zeigt im Zusammenhang mit der vom Erstgericht…
…wäre ein Fall der Urteilsberichtigung. § 419 Abs 1 ZPO ermöglicht nämlich eine Urteilsberichtigung, wenn die Urteilsausfertigung von der gefällten Entscheidung abweicht (RIS-Justiz RS0041601). Allerdings liegt eine Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 4 ZPO vor, weil das Urteil erlassen wurde, obwohl der Beklagten die Klage und der…
…– im Übrigen eindeutig die Parteien betreffenden – anonymisierten Entscheidungsausfertigung erfüllt den Nichtigkeitsgrund nicht, sondern stellt bloß eine Abweichung von der Urschrift dar ( RS0041530 ; vgl RS0041601 ). [6] 3. Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs kann ein individueller Fahrzeugkäufer nur die Person oder Stelle für einen deliktischen Schadenersatzanspruch aus der…
…gerichtlicher Entscheidungen sind durch Berichtigung der Ausfertigung zu beseitigen, die ohne Rücksicht darauf zulässig ist, ob die Abweichungen für die Parteien offenkundig sind (RIS-Justiz RS0041601, RS0041530). Bei diesen Abweichungen handelt es sich nicht um Divergenzen zwischen dem Entscheidungswillen und der erklärten Entscheidung, sondern lediglich um eine Nichtübereinstimmung der bereits in…
…darauf zulässig ist, ob die Abweichungen für die Parteien offenkundig sind (Fasching III 812; 9 ObA 14/01a; 4 Ob 524/94 ua; RIS-Justiz RS0041601; RS0041530). Nach den von der Judikatur entwickelten und im Schrifttum gebilligten Berechnungsformeln aufgrund der von den Vorinstanzen angewandten sogenannten Prozentwertmethode bestimmt sich der Unterhalt von…
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