9Ob29/09v—OGH Entscheidung
29. April 2009
…die Bestätigung der Zurückweisung eines Rechtsmittels (6 Ob 63/05s; 3 Ob 268/07v ua). Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Rechtsmittelbeschränkung bestehen keine Bedenken (RIS-Justiz RS0053031; RS0044092). Die Rekursentscheidung ist daher mangels definitiver Versagung des Rechtsschutzes, also der Verweigerung des Zugangs zu Gerichten, unanfechtbar (RIS-Justiz RS0044536).…