JudikaturOGH

RS0047421 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2025

Beurteilungsmaßstab für die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ist das Verhalten eines pflichtgetreuen Elternteiles. Es ist zu prüfen, wie sich ein solcher in der Situation des Unterhaltspflichtigen verhalten würde.

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