JudikaturOGH

RS0090874 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 1991

Die (gute) Führung während der Untersuchungshaft stellt keinen für die Strafbemessung relevanten Umstand dar, sondern kann (erst) für den Fall einer allfälligen bedingten Entlassung aus der Freiheitsstrafe Bedeutung haben.

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