6Ob66/13v—OGH Entscheidung
04. Juli 2013
…RS0012959 [T7]). 2.3. Schenkungen sind grundsätzlich nicht zu vermuten. Derjenige, der das Vorliegen einer (gemischten) Schenkung als anspruchsbegründende Tatsache behauptet, ist dafür beweispflichtig (RIS Justiz RS0019370, RS0018794). Wer hingegen aus einem formlosen Versprechen eine Leistung verlangt, muss behaupten und beweisen, dass es sich um ein entgeltliches Geschäft und nicht um eine…