Die Anfechtung der Entlassung, die mit Rechtsgestaltungsbegehren zu erfolgen hat, setzt gemäß § 106 Abs 2 ArbVG voraus, dass ein Anfechtungsgrund im Sinne des § 105 Abs 3 ArbVG vorliegt und die Entlassung ungerechtfertigt ist.
…Vorliegen eines Entlassungsgrundes – wie hier – verneint wird, hat das Verfahren nach denselben Grundsätzen und mit denselben Beurteilungskriterien stattzufinden wie bei einer Kündigungsanfechtung (vgl RS0029457 [insb T7, T10]). Die – schon aufgrund des jeweiligen Beendigungsdatums (hier 14./16. 4. 2021) regelmäßig augenfällige – Tatsache der Entlassung steht in…
…„Grauen Wölfe“ ansprechen und/oder gutheißen wollte. [9] 3. Auf das Vorliegen eines Anfechtungsgrundes kommt es bei diesem Ergebnis nicht mehr an (RS0029457 [T10]). Da es dem Kläger nicht gelingt, eine Rechtsfrage von der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO darzustellen, ist seine außerordentliche Revision…
…Entlassung angefochten werden, wenn ein Anfechtungsgrund iSd § 105 Abs 3 ArbVG vorliegt und der betreffende Arbeitnehmer keinen Entlassungsgrund gesetzt hat (s auch RS0029457). Da auch bei einer Verfristung von einer ungerechtfertigten Entlassung auszugehen ist und die Möglichkeit einer Entlassungsanfechtung eröffnet ( Wolliger in Neumayr/Reissner ZellKomm II 3 §…
… 5). Im Übrigen ist anzumerken, dass das Begehren des Klägers nicht auf Rechtsgestaltung (vgl zu der Entlassungsanfechtung nach § 106 ArbVG, RIS Justiz RS0029457 mzwN etwa OGH 9 ObA 133/03d) lautet, sondern auf Feststellung. Insgesamt vermag es der Kläger jedenfalls nicht, eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne…
…§ 105 Abs 3 ArbVG vorliegt und der betreffende Arbeitnehmer keinen Entlassungsgrund gesetzt hat. Die genannten Voraussetzungen müssen somit kumulativ vorliegen (RIS Justiz RS0029457 [T10]). 4. Eine sexuelle Belästigung anderer Mitarbeiter kann nach ständiger Rechtsprechung einen wichtigen Grund darstellen, der den Arbeitgeber im Einzelfall auch zur Entlassung des…
…Die Anfechtung der Entlassung iSd § 106 Abs 2 ArbVG hat mittels Rechtsgestaltungsklage zu erfolgen, die auf Aufhebung der Entlassung zu richten ist (RIS Justiz RS0029457; RdW 1993, 294). Dem entspricht auch das Klagebegehren des Klägers. Dass sich das Erstgericht bei seiner dem Klagebegehren stattgebenden Entscheidung im Ausdruck vergriffen hat und…
…zu verweigern, als für die Annahme der Vertrauensunwürdigkeit ausreichend angesehen haben. Insgesamt wurde die Anfechtungsklage nach § 106 ArbVG zutreffend abgewiesen (vgl RIS Justiz RS0029457; RIS Justiz RS0108448). Die Kostenentscheidung gründet sich auf die §§ 2 ASGG, 50 und 41 ZPO.…
… 2 ArbVG voraus, dass ein Anfechtungsgrund im Sinne des § 105 Abs 3 ArbVG vorliegt und die Entlassung ungerechtfertigt ist (RIS-Justiz RS0029457). Die genannten Voraussetzungen müssen somit kumulativ vorliegen. Bereits das Fehlen einer der beiden Voraussetzungen führt zur Klageabweisung (RIS-Justiz RS0029457 [T10]). Nach dem festgestellten Sachverhalt…
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