JudikaturOGH

RS0043593 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. März 2025

Rechtsbegriffe als Bestandteile von Rechtssätzen sind grundsätzlich kein Gegenstand des Beweises. Gewisse einfache Rechtsbegriffe sind aber in den allgemeinen Sprachgebrauch des täglichen Lebens übergegangen und werden hier vereinfachend für typische, immer wiederkehrende Tatsachenabläufe verwendet, zB Kauf, Miete, etc, sodass die Verwendung dieser Begriffe in einer Entscheidung auch die Feststellung von Tatsachen beinhalten kann.

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