JudikaturOGH

RS0041115 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2025

Die materielle Rechtskraftwirkung ist die Maßgeblichkeit einer Entscheidung, durch die eine Wiederholung desselben Rechtsstreites ausgeschlossen wird und Gerichte und Parteien an die Entscheidung gebunden werden (Fasching, ZPR, RdZ 1497 ff).

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