Die in der Entscheidung enthaltene Beurteilung von Vorfragen erwächst ebensowenig in Rechtskraft wie die Tatsachenfeststellungen des Gerichtes, die es zur Gewinnung des für die Subsumption erforderlichen Tatbestandes benötigt.
…RIS Justiz RS0036826). Die Tatsachenfeststellungen eines Gerichts, die es als zur Gewinnung des für die Subsumtion erforderlichen Tatbestands benötigt, erwachsen nicht in Rechtskraft (RIS Justiz RS0041342; RS0118570). Die Grenzen der materiellen Rechtskraft können aus Gründen der „Entscheidungsharmonie“ allein nicht ausgeweitet werden. Mit dem Gedanken der „Rechtssicherheit“ ist…
…von Vorfragen erwächst ebenso wenig in Rechtskraft wie die Tatsachenfeststellungen des Gerichts, die es zur Gewinnung des für die Subsumtion erforderlichen Tatbestands benötigt (RIS Justiz RS0041342; RS0041180). Das Gericht hat in einem zweiten Prozess die in einem Vorprozess bloß als Vorfrage beurteilte Rechtsfrage entweder als Hauptsache oder wieder als Vorfrage ohne…
…in den Entscheidungsgründen des Vorprozesses löst demgegenüber keine Bindungswirkung aus und erwächst ebenso wenig in Rechtskraft wie die Tatsachenfeststellungen des Gerichts (RIS-Justiz RS0042554; RS0041180; RS0041342). Die Entscheidungsgründe sind nur zur Auslegung und Individualisierung des rechtskräftigen Anspruchs heranzuziehen (RIS-Justiz RS0043259; RS0041357). 2.1 Die Nutzung des dem Wohnungseigentum der Klägerin…
…von Vorfragen ebenso wenig in Rechtskraft erwächst wie die Tatsachenfeststellungen des Gerichtes, die es zur Gewinnung des für die Subsumption erforderlichen Tatbestandes benötigt (RIS-Justiz RS0041342). Zusammengefasst ist dem Rekurs der klagenden Partei aus den genannten Gründen Folge zu geben und der Beitritt des Dr. Walter Holme, Rechtsanwalt in Wels, als…
…1.4. Für die Feststellungen des Vorprozesses, an dem der Zweitbeklagte als Partei nicht beteiligt war, besteht – entgegen der Revision – keine Bindungswirkung (vgl RS0041342; RS0102102). [11] 1.5. Mit der zu § 918 ABGB zitierten Rechtsprechung zur Rücktrittserklärung und zur Nachfrist verkennt der Rechtsmittelwerber, dass Gegenstand des Revisionsverfahrens…
…3.1. Die Bindungswirkung der Rechtskraft besteht nur in Bezug auf die im Vorverfahren entschiedene Hauptfrage, nicht aber an eine dort beurteilte Vorfrage (RS0042554; RS0041180; RS0041342). Dabei ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, worüber im Vorverfahren als Hauptfrage entschieden wurde. Maßgebend dafür ist grundsätzlich der Spruch der Entscheidung; die Gründe sind…
…nicht an die Tatsachenfeststellungen jenes Urteils in einem Vorverfahren gebunden, mit dem über das Recht zur Nutzung der Hoffläche als Kundenparkplatz abgesprochen wurde (RIS Justiz RS0041342; RS0039843 [T17]; RS0041251 [T7]). 4. Das Berufungsgericht hat die Voraussetzungen für die Ersitzung einer Dienstbarkeit grundsätzlich zutreffend dargestellt. Die Ersitzung bedarf während der gesamten…
…könnten (vgl 4 Ob 252/03t = RZ 2004/30). Nicht einmal die Beurteilung einer - für die Entscheidung präjudiziellen - Vorfrage erwächst in Rechtskraft (RIS Justiz RS0042554; RS0041342; RS0041180); um so weniger können Erwägungen Bindungswirkung entfalten, die für die Entscheidung im Vorprozess nicht einmal präjudiziell waren. 3.4. Ein konkretes Vorbringen, dass und aus…
…von Vorfragen erwächst ebenso wenig in Rechtskraft wie die Tatsachenfeststellungen des Gerichts, die es zur Gewinnung des für die Subsumtion erforderlichen Tatbestands benötigt (RIS Justiz RS0041342). Gegenstand der im Revisionsrekurs genannten Vorentscheidungen war einerseits die Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft vom Oktober 2013 betreffend Dachsanierung (12 Msch 24…
…höchstgerichtlichen Rechtsprechung besteht eine Bindungswirkung nur in Bezug auf die im Vorprozess entschiedene Hauptfrage, nicht aber an eine dort beurteilte Vorfrage (RIS Justiz RS0042554; RS0041180; RS0041342). Bindungswirkung im Sinn der Präjudizialität der rechtskräftigen Entscheidung im Vorprozess ist dann gegeben, wenn der als Hauptfrage rechtskräftig entschiedene Anspruch eine Vorfrage für den Anspruch…
…in einem anderen Verfahren (RS0036826). Die Tatsachenfeststellungen eines Gerichts, die es als zur Gewinnung des für die Subsumtion erforderlichen Tatbestands benötigt, erwachsen nicht in Rechtskraft (RS0041342 [ T 4], RS0118570 [T1], RS0041285 [ T 4]). Diese Grenzen der materiellen Rechtskraft können aus Gründen der „Entscheidungsharmonie“ allein nicht ausgeweitet werden; materielle Nahebeziehungen…
…ständiger Rechtsprechung besteht eine Bindungswirkung nur in Bezug auf die im Vorprozess entschiedene Hauptfrage, nicht aber an eine dort beurteilte Vorfrage (RIS Justiz RS0042554; RS0041180; RS0041342) oder – wie hier von der Beklagten gewünscht – an die dort getroffenen Feststellungen (RIS Justiz RS0041285; RS0118570). Die Berufung der Beklagten auf die Rechtskraft…
…15; 7 Ob 86/18z Pkt 4.). Darüber hinaus erwachsen d ie Feststellungen hingegen nicht isoliert in Rechtskra ft (vgl RS0041285 [T4]; RS0041342 [T4]; RS0118570 [T1]), sodass diesen für spätere Verfahren auch keine Bindungswirkung zukommt (vgl RS0036826; RS0123760 [T2]). [10] Dementsprechend hat der Oberste Gerichtshof in einem vergleichbaren…
… Eine Bindungswirkung besteht darüber hinaus nur an die im Vorprozess entschiedene Hauptfrage, nicht aber an eine dort beurteilte Vorfrage (RIS Justiz RS0042554; RS0041180; RS0041178; RS0041342; RS0039843 [T19] ua; Rechberger in Rechberger , ZPO 4 § 411 Rz 3; Kodek / Mayr , Zivilprozessrecht 2 Rz 921). „Entscheidungsharmonie“ allein…
…in Rechberger 4 § 190 ZPO Rz 2). Die bloße Lösung als Vorfrage in den Entscheidungsgründen löst keine Bindungswirkung aus (RIS Justiz RS0041180, RS0041342, RS0042554, RS0041178). In Fällen nicht feststehender Vaterschaft sprach der Oberste Gerichtshof zur Rechtslage vor dem Kindschaftsrecht-Änderungsgesetz KindRÄG (BGBl 1989/162) demnach aus, dass…
…Eine Bindungswirkung besteht aber nur in Bezug auf die im Vorprozess entschiedene Hauptfrage, nicht aber an eine dort beurteilte Vorfrage (RIS Justiz RS0042554; RS0041180; RS0041178; RS0041342; RS0039843 [T19] ua; Rechberger in Rechberger , ZPO 4 § 411 Rz 3; Kodek/Mayr , Zivilprozessrecht 3 Rz 921) oder an die dort…
…Beklagten als „Leihvertrag auf Lebenszeit“ äußert für das vorliegende Räumungsverfahren keine Bindungswirkung, weil sie nicht den Hauptgegenstand des Vorverfahrens bildete (RIS-Justiz RS0042554; RS0041342; RS0041180). 2. Die Beurteilung der Konkludenz von Willenserklärungen im Einzelfall stellt keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar (RIS-Justiz RS0043253 [insb…
… Ob 248/03v = SZ 2003/160 uva; RIS-Justiz RS0041567 [T8]), nicht aber an die in der Vorentscheidung beurteilten Vorfragen (RIS-Justiz RS0041342). Hiefür sieht die ZPO den Zwischenantrag auf Feststellung vor, welcher allein eine bindende Entscheidung über eine präjudizielle Vorfrage ermöglicht (6 Ob 176/06k…
…Zahlung, Feststellung, Schadenersatz) behandelt werden kann. Überdies ist festzuhalten, dass die Entscheidungsgründe - somit auch die Tatsachenfeststellungen - für sich allein der Rechtskraft nicht fähig (RIS Justiz RS0041342 [T3]; RS0041357 [T1]), sondern (bei Zweifeln über dessen Tragweite) für die Auslegung des Spruchs heranzuziehen sind (RIS Justiz RS0000300 [T6]). 2.2.: Selbst wenn die im…
…entnehmen wie ein darauf abzielender Zwischenantrag auf Feststellung (vgl zur Bindungswirkung der Entscheidung über die Hauptfrage, nicht aber die Vorfrage RIS Justiz RS0042554; RS0041180; RS0041178; RS0041342; RS0039843 [T19]). Lediglich der durch Klageabweisung bewirkte Vermögensschaden kommt als Betrugsschaden in Betracht. Zur rechtlich bindenden Feststellung des Bestehens eines Pachtverhältnisses war der zufolge des…
…kann auch schon deshalb nicht abschließend im vorliegenden Verfahren geklärt werden, weil die bloße Vorfragenbeurteilung keine Bindungswirkung in einem anderen Verfahren entfalten könnte (RIS-Justiz RS0041342, RS0042554). Der Nebenintervenient könnte auch nur in einem Folgeprozess zwischen ihm und dem Streitverkünder, auf dessen Seite er beigetreten war, an bestimmte Feststellungen, die im…
…das Bestehen eines Feststellungsanspruchs geprüft. Die bloße Lösung als Vorfrage in den Entscheidungsgründen und die Tatsachenfeststellungen dazu lösen eine Bindungswirkung aber schon grundsätzlich nicht aus (RS0041342; RS0042554; RS0041180), sodass die vorliegende Entscheidung den Kläger auch nicht an der Stellung eines Antrags auf Zuerkennung einer Schwerarbeitspension hindert. 6. Zusammenfassend ergibt sich…
…Nach der höchstgerichtlichen Recht sprechung besteht eine Bindungswirkung nur in Bezug auf die im Vorprozess entschiedene Hauptfrage, nicht aber eine dort beurteilte Vorfrage (RS0042554; RS0041180; RS0041342; RS0041567 [T8]). Bindungswirkung im Sinn der Präjudizialität der rechtskräftigen Entscheidung im Vorprozess ist dann gegeben, wenn der als Hauptfrage rechtskräftig entschiedene Anspruch eine Vorfrage…
…Tatsachenfeststellungen eines Gerichts, die es als zur Gewinnung des für die Subsumtion erforderlichen Tatbestands benötigt, erwachsen nicht in Rechtskraft (5 Ob 189/20k; RS0041342 [T4], RS0118570 [T1], RS0041285 [T2, T4]). Daher erfolgt die Feststellung von Tatsachen in jedem Rechtsstreit ohne Bindung an die Beurteilung in einem Vorprozess (RS0036826). Aus…
…jüngere höchstgerichtliche Rechtsprechung nimmt eine Bindungswirkung nur an die im Vorprozess entschiedene Hauptfrage, nicht aber an eine dort beurteilte Vorfrage an (RIS Justiz RS0042554; RS0041180; RS0041342; RS0041310; RS0039843 ua; jüngst Kodek/Mayr , Zivilprozessrecht [2011] Rz 793). Entscheidungsharmonie allein begründet keine Bindungswirkung (RIS Justiz RS0102102), sodass im Folgeprozess keine Bindung an…
…RS0112731; RS0041357), während die (sonstigen) Tatsachenfeststellungen, die das Gericht als zur Gewinnung des für die Subsumption erforderlichen Tatbestands benötigt, nicht in Rechtskraft erwachsen (RIS Justiz RS0041342 [T4]). Auf diese Bindungswirkung im streng prozessualen Sinn kommt es im vorliegenden Fall aber nicht an. Der Kläger hat mit seiner Klage im Verfahren zu…
…Urteil in B ezug auf diese dort auch nur im V erhältnis zwischen einzelnen W ohnungseigentümern (vgl RS0041572; RS0108828) geklärte Vorfrag e keine Bindungswirkung (RS0041180; RS0041342; RS0042554; RS0127052). 4. Ergebnis [53] 4.1. Das Rekursgericht hat den Sachbeschluss des Erstgerichts zu Recht aufgehoben und die Rechtssache zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung…
…69, 74 und 85 ff) und Rechtsprechung (1 Ob 28/15x, 5 Ob 212/10b, 6 Ob 3/19p; RIS-Justiz RS0041342, RS0041285, RS0041188, RS0127052, RS0039843, RS0041180, RS0102102, RS0041582, RS0047398 und RS0120604) behandelt nicht die innerprozessuale Bindungswirkung des Teilurteils über das Rechnungslegungsbegehren für das Zahlungsbegehren im Verfahren…
…entnehmen, die für sich allein nicht in Rechtskraft erwachsen können (Fasching aaO Rz 1520 und 1523; SZ 68/2; 6 Ob 211/98t; RIS-Justiz RS0041342). Eine Bindung bloß an die Entscheidungsbegründung der Vorentscheidung, womit diese Vorfrage des Vorprozesses behandelt wurde, besteht jedenfalls nicht (RIS-Justiz RS0041157). Der erkennende Senat teilt…
…Frage der Beendigung des Bestandverhältnisses Hauptfrage und das Vorliegen eines Kündigungsgrundes nur eine nach ständiger neuerer Rechtsprechung (vgl RIS Justiz RS0102102) nicht bindende (RIS Justiz RS0041342; RS0041178) Vorfragenbeurteilung für diese Hauptfragen-entscheidung ist (so Iby in Fasching/Konecny IV/1² § 572 ZPO Rz 4 mwN; anders für…
…Maßnahmen des Beklagten auf Vorfragen zur Entscheidung über das konkrete Unterlassungs- und Leistungsbegehren bezieht, die keine Bindungswirkung gegenüber Dritten entfaltet (RIS-Justiz RS0039843 [T23]; RS0042554; RS0041342). Die Entscheidung gegenüber dem hier Beklagten kann sich aber doch mittelbar auf die Rechtsstellung der Nebenintervenienten auswirken. Sollte der Beklagte obsiegen und berechtigt sein, seine…
…dafür zu prüfende Vorfrage, ob das Berufungsverfahren mangelhaft oder inhaltlich zu beanstanden war, in weiteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindungswirkung entfalten könnte (s RIS-Justiz RS0041180, RS0042554, RS0041342). 4. Der Kläger verweist auf den historischen Individualrechtsschutz eines in den verbindlichen Besetzungsvorschlag aufgenommenen Bewerbers nach dem UOG 1975 bzw 1993, für den dem Bewerber…
…betreffenden Zeitraum vorliegen, wird dabei nur als Vorfrage – und nicht als Hauptfrage – geprüft, sodass die dazu getroffenen Feststellungen für die Zukunft nicht binden (RS0041342; RS0042554; RS0041180). [25] 4. Der Revision der Beklagten ist somit Folge zu geben und das Klagebegehren zur Gänze abzuweisen. Dabei war nur über den…
…Leistung war aber auch im Vorverfahren nicht Haupt-, sondern bloß Vorfrage für die Beurteilung der Rechtsbeständigkeit des Patents. Bindungswirkung besteht daher nicht (RIS-Justiz RS0041180; RS0041342). 3.2 Allerdings ergibt sich aus den zu 1. dargestellten Gründen das Naheliegen der Lösung. Es ist daher in Stattgebung der Berufung die Unwirksamkeit des…
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