In der Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsfall allein dadurch gegeben, dass ein Dritter vom Versicherungsnehmer Schadenersatz fordert, ohne dass es darauf ankommt, ob diese Forderung berechtigt ist, weil Versicherungsschutz auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche in sich schließt.
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