3Ob134/16a—OGH Entscheidung
22. September 2016
…erfolgten inkriminierten Verhaltensweisen zu verhindern. Auch der Geschäftsführer der Verpflichteten (und gleichzeitig ihrer Mutter- und Schwestergesellschaft) hätte, wäre er persönlich Titelschuldner, grundsätzlich (vgl RIS Justiz RS0079521) für einen Titelverstoß der Medieninhaberin der Website zu haften. All dies ist hier jedoch nicht der Fall. 3. Die Argumentation der Betreibenden, dass die…