JudikaturOGH

RS0079521 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2006

Haftung der Organe einer juristischen Person gemäß § 18 UWG in Fällen, in denen sie bei Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten von einem im Betrieb begangenen Wettbewerbsverstoß Kenntnis haben mussten.

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