JudikaturOGH

RS0043166 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2025

Eine durch die Aktenlage nicht gedeckte Verneinung des Vorliegens eines erstinstanzlichen Verfahrensmangels durch das Berufungsgericht bildet nicht den Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit, sondern der Mangelhaftigkeit (SZ 38/120, 1 Ob 160/72, 3 Ob 224/74).

Rückverweise