JudikaturOGH

RS0012137 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2025

Die Negatorienklage kann auch vom Minderheitseigentümer (Wohnungseigentümer) nicht nur gegen einen Dritten, sondern auch gegenüber anderen Miteigentümern (Wohnungseigentümern) erhoben werden.

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